Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

  1. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
  2. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
  3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft
    verbunden.
  4. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
  2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
  3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  4. Wir schließen nur Verträge mit einem Mindestnettowarenwert von € 30,00 ab; ansonsten werden € 10,00 Bearbeitungsgebühr erhoben.

Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
  3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
  4. Bei Geschäften mit Unternehmen sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
  5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

Lieferung und Gefahrtragung

  1. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
  3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
  4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „frachtfrei“ erfolgt.
  5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung.
  6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport zu Lasten des Vertragspartners zu versichern.
  7. Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.

Leistungshindernisse

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
  2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
  3. Andere Formen als Barzahlung gelten erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
  4. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, bei Fälligkeit unserer Forderungen, entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 10,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
  5. Bei Verzug sind alle offenstehenden, auch nicht fälligen Forderungen, ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
  6. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8 % über dem sogenannten Basiszinssatz zu berechnen.
  7. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
    • mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
    • von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht
      eingelöst werden oder
    • nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen
      bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit
      des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen.

sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,

    • vom Vertrag zurückzutreten oder
    • Schadenersatz wegen Nichterfüllung
    • sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
    • sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.

Das Gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferung erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
  2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
    • die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht
    • der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das
      Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden
      übergeht und
    • die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt
      werden.
  3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
  4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar.
  5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.
  6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30 % pauschalisierten Schadenersatz. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringen oder größeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
  7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  8. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

Haftung

  1. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  2. Der Vertragspartner übernimmt allein die Verantwortung für die Verwendung, Anwendung und Verarbeitung der gelieferten Ware. Unsere Beratung in Form von Druckschriften, anwendungstechnischer Beratung, Angabe von Rezepturen, etc. für unsere und fremde Produkte erfolgt nach bestem Wissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Vertragspartner nicht von seiner Pflicht, diese Ware selbst auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Einsatzzwecke zu prüfen. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der von uns gelieferten Ware begrenzt.
  3. Ansprüche wegen Garantiezusagen können nur geltend gemacht werden, wenn die Garantiezusagen schriftlich von uns bestätigt worden sind.

Gewährleistung

  1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
  2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
  3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
  4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
  5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt, Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
  6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwerts, mindestens aber € 25,00 , sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

Verjährung

  1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
  2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Datenspeicherung

  1. Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV- mäßig speichern und verarbeiten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Firmensitz.
  2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist Düsseldorf sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

Anzuwendendes Recht

  1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
  2. Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet, ausschließlich das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Inkrafttreten

  1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

Copyright

  1. Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Marlene Enkirch GmbH zulässig.

Rücksendungen

  1. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sie haben frei Haus an uns zu erfolgen. Sofern Verpackungseinheiten gemäß der gültigen Preisliste geliefert wurden, muss die Rücksendung in dieser Originalverpackung erfolgen.